KFW Photovoltaik-Förderung 442 Solarstrom für Elektroautos

Jetzt bis zu 10200€ sparen – vom Staat gefördert

 

Ganz neu: KfW 442 – Bis zu 10.200 € Förderung für die Kombination aus PV-Anlage, Speicher und Wallbox/Ladestation!

Ab dem 26. September 2023 startet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein spannendes neues Programm zur Unterstützung der Solarenergie. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können jetzt einen Investitionszuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser Zuschuss gilt für ein umfassendes Paket, das eine PV-Anlage, photovoltaische Speicherung und eine Wallbox/Ladestation beinhaltet, vorausgesetzt, sie besitzen ein Elektrofahrzeug oder haben eines verbindlich bestellt. Wir haben die Recherche für Sie übernommen, um Ihnen alle Details zu liefern. Verpassen Sie nicht diese Chance!

Welche Voraussetzungen gelten für die Photovoltaik-Förderung?

Die neue KfW-Förderung ist für private Wohngebäude vorgesehen und umfasst fabrikneue PV-Anlagen, Speicher und Ladestationen als Paket. Einzelkomponenten und gebrauchte Teile sind nicht förderfähig.

Um für diese finanzielle Unterstützung in Frage zu kommen, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Das Wohngebäude muss bereits existieren, und Sie müssen darin wohnen.
  • Sie müssen über ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug (BEV) verfügen, das entweder in Ihrem Besitz ist oder bereits bestellt wurde. Der Nachweis hierfür muss spätestens bei der Auszahlung des Zuschusses erbracht werden. Hybridfahrzeuge sind nicht förderfähig.
  • Privat geleasten Fahrzeugen können förderfähig sein, sofern der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten hat. Firmen- oder Dienstfahrzeuge sind nicht förderfähig.
  • Der aus Photovoltaik gewonnene Strom und gegebenenfalls gespeicherte Strom muss vorrangig für das Laden von Elektrofahrzeugen verwendet werden.
  • Die Installationsarbeiten müssen von Fachunternehmen durchgeführt und nach der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber registriert werden.
  • Der für das Fahrzeug genutzte Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen stammen, vorzugsweise aus eigener Erzeugung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die KfW keine rückwirkende Förderung gewährt. Dies bedeutet, dass Sie Ihren Antrag vor dem Kauf und der Installation der Komponenten einreichen müssen. Eine Kombination dieser Unterstützung mit anderen öffentlichen Anreizen wie Zuschüssen, Subventionen oder Darlehen ist nicht möglich.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beläuft sich auf:

600 Euro pro Kilowattpeak (kWp) für die PV-Anlage, mit einer maximalen Förderung von 6.000 Euro. 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) für den Speicher, mit einer Höchstförderung von 3.000 Euro. Für herkömmliche Ladestationen wird ein pauschaler Betrag von 600 Euro gewährt. Wenn Sie sich für eine bidirektionale Wallbox entscheiden, erhalten Sie eine pauschale Förderung von 1.200 Euro.

Wichtig: Der Zuschuss wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Gesamtkosten des Projekts den Förderbetrag überschreiten.

Welche Maßnahmen werden genau gefördert?

Die Förderung erstreckt sich auf:

  • Den Kauf einer neuen PV-Anlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp.
  • Den Kauf eines neuen Stromspeichers mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWh.
  • Den Kauf einer neuen Wallbox/Ladestation mit einer Leistung von mindestens 11 Kilowatt (kW).
  • Die Montage und den Anschluss der gesamten Anlage, einschließlich aller Installationsarbeiten.
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der gesamten Anlage.

Die KfW wird vor Beginn der Photovoltaik-Förderung eine Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlichen.

So erhalten Sie den Zuschuss:

Den Antrag für die neue Photovoltaik-Förderung können Sie bequem im Kundenportal „Meine KfW“ stellen. Sobald Sie die Zusage erhalten haben, können Sie die Komponenten bestellen und die Installation in Auftrag geben. Ab März 2024 haben Sie die Möglichkeit, im Kundenportal Nachweise für die Durchführung einzureichen. Nach Überprüfung der Angaben zahlt die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto aus.

Falls Sie alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und die Montage eines Komplettpakets aus PV-Anlage, Speicher und Ladestation/Wallbox bei uns beauftragen möchten, nutzen Sie unseren Konfigurator. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

 

Beispielförderungen Solaranlage KfW 442

Minimale Förderung

5 kWp / 5 kWh
3.350 Förderung
  • PV-Anlage 5 kWp = 5 x 300€
  • Solarstromspeicher 5 kWh = 5 x 250€
  • Ladestation (11 kW Ladeleistung) = 600€

Empfohlene Förderung

10 kWp / 12 kWh
9.600 Förderung
  • PV-Anlage ab 10 kWp = 10 x 300€
  • Solarstromspeicher ab 12 kWh = 12 x 250€
  • Ladestation (11 kW Ladeleistung) = 600€
EMPFOHLEN

Maximale Förderung

10 kWp / 12 kWh / bidirektional
10.200 Förderung
  • PV-Anlage ab 10 kWp = 10 x 300€
  • Solarstromspeicher ab 12 kWh = 12 x 250€
  • Ladestation bidirektional (11 kW Ladeleistung) = 1200€